Wie Sie den Immobilienwert in Slowenien prüfen

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In Slowenien legt die staatliche Vermessungsverwaltung (Geodetska uprava RS, kurz GURS) den Immobilienwert per Massenbewertung fest: Jedes Gebäude, jede Wohnung und jedes Grundstück erhält einen sogenannten pauschalierten Wert (posplošena vrednost). Eigentümer können ihn in wenigen Minuten online abrufen. Mit dem Preis, den Sie beim Verkauf erzielen, ist er aber nicht identisch – dafür brauchen Sie einen Vergleich mit echten Verkäufen oder ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen.

Kurz gesagt: Die aktuellen GURS-Werte bilden den Markt zum 1. Januar 2025 ab und wurden im Mai 2025 zugewiesen. Abrufen lassen sie sich über die Wertabfragen auf dem Portal Prostor. Sind die Katasterdaten falsch, korrigieren Sie zuerst diese; weicht der Wert um mindestens 20 % vom Marktwert ab, können Sie mit einem Gutachter besondere Umstände geltend machen. Beim Verkauf in Slowenien fallen 2 % Grunderwerbsteuer an, eventuell Steuer auf den Veräußerungsgewinn, und die Steuererklärung ist binnen 15 Tagen beim Finanzamt FURS fällig.

Was der pauschalierte Immobilienwert bedeutet

Der pauschalierte Wert ist eine Schätzung, die GURS mit Modellen der Massenbewertung für alle Immobilien gleichzeitig berechnet. Das Modell berücksichtigt die Lage (von den Gemeinden vorgeschlagene Wertzonen), die Art der Immobilie, die Fläche, das Baujahr und Sanierungen sowie weitere Daten aus dem Immobilienkataster. Laut GURS umfasst das Bewertungsregister mehr als 7,7 Millionen Bewertungseinheiten.

Am stärksten wirken sich aus:

  • Lage – eine vergleichbare Immobilie kann in den gefragtesten Gegenden (Ljubljana, Küste, beliebte Alpenorte) ein Vielfaches dessen kosten, was sie auf dem Land wert ist;
  • Größe von Grundstück und Gebäude bzw. Wohnung;
  • Alter und Sanierungen – Baujahr sowie Jahr der Erneuerung von Dach, Fassade, Fenstern und Installationen;
  • Zweck und Nutzung des Gebäudes und Angaben zu den Räumen.

Den tatsächlichen Zustand der Innenräume, die Bauqualität, Aussicht, Lärm oder Nachbarschaft kennt das Modell nicht. Der pauschalierte Wert ist daher eine gute Annäherung für eine durchschnittliche Immobilie in Ihrer Zone, aber kein exakter Preis für genau Ihre Wohnung.

So prüfen Sie den Immobilienwert bei GURS

Die neuen Bewertungsmodelle gelten seit dem 13. Mai 2025, als die Regierungsverordnung über die Bewertungsmodelle in Kraft trat. Ende Mai und im Juni 2025 erhielten die Eigentümer per Post Sammelbescheinigungen über die Werte ihrer Immobilien. Sie können den Wert jederzeit auch selbst prüfen:

  1. Öffnen Sie das Portal Prostor (e-prostor.gov.si), das auf die Anwendungen zur Wertabfrage verlinkt.
  2. In der öffentlichen Abfrage suchen Sie nach Adresse, Parzellennummer oder Kennung der Gebäudeeinheit.
  3. Für Ihre eigenen Immobilien und den Ausdruck einer Bescheinigung nutzen Sie die persönliche Abfrage mit Anmeldung per digitalem Zertifikat.
  4. Kontrollieren Sie auch die Daten: Fläche, Baujahr, Sanierungen und tatsächliche Nutzung. Genau hier stecken die meisten Fehler.

Fehlt eine Ihrer Immobilien auf der Bescheinigung, prüfen Sie im Grundbuch (Portal e-Sodstvo), ob Sie dort mit Ihrer slowenischen Personenkennzahl (EMŠO) eingetragen sind. Für Fragen bietet GURS die kostenlose Rufnummer 080 10 66 an.

Warum der GURS-Wert vom Marktpreis abweicht

Der pauschalierte Wert spiegelt den Markt zum Stichtag 1. Januar 2025 wider, ein Verkaufspreis entsteht dagegen heute zwischen einem konkreten Verkäufer und Käufer. Je nach Zustand, Energieeffizienz, jüngster Sanierung, Nachfrage vor Ort und Verhandlung kann der tatsächliche Preis höher oder niedriger liegen.

Art des Werts Wer legt ihn fest Wofür er verwendet wird
Pauschalierter Wert GURS per Modell Register, Steuer- und Sozialdaten, grobe Orientierung
Marktwert (Gutachten) zugelassener Sachverständiger oder Gerichtsgutachter Kredit, Erbschaft, Vermögensteilung, Streitfälle, besondere Umstände
Verkaufspreis Einigung zwischen Verkäufer und Käufer Kaufvertrag, Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Für eine realistische Einschätzung vor dem Verkauf vergleichen Sie Inserate und vor allem die tatsächlich erzielten Preise ähnlicher Objekte in der Umgebung, die GURS in seinem Immobilienmarktregister sammelt. Für einen Wohnkredit verlangen Banken in der Regel ein eigenes Gutachten.

Was tun, wenn Sie mit dem Wert nicht einverstanden sind

Unterscheiden Sie zunächst zwei Fälle. Sind die Daten falsch (etwa Fläche oder Baujahr), beantragen Sie eine Berichtigung im Immobilienkataster; danach wird der pauschalierte Wert automatisch neu berechnet. Die meisten Fehler liegen tatsächlich im Kataster.

Stimmen die Daten, erscheint Ihnen der Wert aber unangemessen, können Sie nach dem slowenischen Gesetz über die Massenbewertung von Immobilien (ZMVN-1) besondere Umstände geltend machen. Dafür brauchen Sie einen zugelassenen Sachverständigen, der feststellen muss, dass der Modellwert um mindestens 20 % oder um mehr als 200.000 € vom Marktwert abweicht. Da die Werte voraussichtlich alle zwei Jahre neu berechnet werden, ist das Verfahren nach jeder Neuberechnung zu wiederholen.

Ablauf beim Immobilienverkauf und Steuern

Entscheiden Sie sich für den Verkauf, beeinflusst der Wert auch die Steuern. Für Privatpersonen in Slowenien läuft der Verkauf grob so ab:

  1. Grundbuch und Kataster in Ordnung bringen und einen Energieausweis besorgen;
  2. mit dem Käufer den Kaufvertrag abschließen (meist von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt);
  3. binnen 15 Tagen nach Vertragsabschluss die Erklärung zur Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt einreichen;
  4. nach dem Bescheid die Steuer zahlen – ohne Zahlungsnachweis beglaubigt der Notar die Unterschrift nicht, und das Eigentum kann nicht eingetragen werden;
  5. der Käufer beantragt auf Grundlage der Eintragungsbewilligung die Eintragung ins Grundbuch.

Die Grunderwerbsteuer (davek na promet nepremičnin) beträgt 2 % und wird vom Verkäufer gezahlt, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn wird auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis erhoben: 25 %, nach fünf Jahren Besitz 20 %, nach zehn Jahren 15 % und nach fünfzehn Jahren gar nicht mehr. Befreit sind Sie auch, wenn Sie im verkauften Haus oder in der Wohnung mindestens die letzten drei Jahre vor dem Verkauf Ihren Hauptwohnsitz hatten und tatsächlich dort lebten.

Wann beim Immobilienverkauf Mehrwertsteuer anfällt

Für Neubauten gilt eine Sonderregel. Die Lieferung eines Gebäudes oder Gebäudeteils vor dem Erstbezug oder innerhalb von zwei Jahren danach unterliegt der Mehrwertsteuer (in Slowenien DDV); Grunderwerbsteuer fällt dann nicht an. Für Wohngebäude gilt ein ermäßigter Steuersatz, unbebautes Bauland wird mit dem Regelsatz von 22 % besteuert. Zwei Jahre nach der ersten Nutzung ist der Verkauf eines Gebäudes von der Mehrwertsteuer befreit, und es werden wieder 2 % Grunderwerbsteuer fällig. Beim Kauf vom Bauträger sollten Sie daher immer prüfen, ob die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist.

Häufige Fragen

Wo kann ich den Immobilienwert in Slowenien prüfen?

Auf dem Portal Prostor (e-prostor.gov.si), das eine öffentliche Abfrage nach Adresse oder Parzellennummer und eine persönliche Abfrage für Eigentümer mit digitalem Zertifikat bietet.

Entspricht der GURS-Wert dem Verkaufspreis?

Nein. Der pauschalierte Wert ist eine Modellschätzung zum 1. Januar 2025, der echte Preis hängt von Zustand, Lage und Nachfrage ab.

Wie lässt sich ein zu hoher pauschalierter Wert senken?

Zuerst falsche Katasterdaten berichtigen. Stimmen die Daten, können Sie mit einem Gutachter besondere Umstände geltend machen, wenn die Abweichung 20 % oder 200.000 € übersteigt.

Wie viel Steuer zahle ich beim Verkauf einer Wohnung in Slowenien?

Der Verkäufer zahlt 2 % Grunderwerbsteuer, Steuer auf den Veräußerungsgewinn nur dann, wenn weder die Bedingung von drei Jahren Wohnsitz noch die von 15 Jahren Besitz erfüllt ist.

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